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   VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19.NW   

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VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19.NW (https://dejure.org/2019,25776)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.08.2019 - 5 L 813/19.NW (https://dejure.org/2019,25776)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. August 2019 - 5 L 813/19.NW (https://dejure.org/2019,25776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

  • esovgrp.de

    BImSchG § 15,BImSchG § 15 Abs 1,BImSchG § 16,BImSchG § 17,BImSchG § 17 Abs 1,GG Art 2,GG Art 3,GG Art 14,LVwVG § 7,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwVfG § 43
    Adressat, Anordnung, Antragsbefugnis, Aufbereitung, Aufbereitungsanlage, Bauschutt, Bauschuttaufbereitungsanlage, Bauschuttrecyclinganlage, Bauschuttaufbereitung, Bauschuttrecycling, Berechtigter, Immission, Immissionsschutz, Immissionsschutzbehörde, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1983 - 3 S 1684/82

    Klagebefugnis des Mieters gegen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 24. März 1983 - 3 S 1684/82 - (VBlBW 1984, 19) ausgeführt, der Umstand, dass eine unanfechtbare, nur an den Grundstückeigentümer gerichtete bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen könne, gebe dem Mieter noch nicht die Befugnis zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen die Nutzungsuntersagungsverfügung.

    Erst durch eine dieser gegen sie selbst gerichteten Maßnahmen wäre die Antragstellerin unmittelbar betroffen und möglicherweise im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in ihren Rechten verletzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 1983 - 3 S 1684/82 -, VBlBW 1984, 19).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Voraussetzung für das Bestehen einer Antragsbefugnis eines Nichtadressaten wie der Antragstellerin ist vielmehr, dass das Begehren auf Normen gestützt werden kann, die nach ihrem Normprogramm auch den Nichtadressaten als Dritten schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, NVwZ 2003, 605; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 336).

    Es fehlt mithin an einer die Antragsbefugnis der Antragstellerin begründenden unmittelbaren Regelungswirkung der Anordnung (auch) dieser gegenüber; ihr nur mittelbares Betroffensein reicht für die Annahme einer möglichen Verletzung in eigenen Rechten nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, NVwZ 2003, 605).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnis eines Grundstückspächters gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, der für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen Betriebsgrundstücke des Pächters in Anspruch nehmen wollte, mit der Begründung bejaht, der Planfeststellungsbeschluss entfalte enteignungsrechtliche Vorwirkungen nicht nur für betroffene Eigentümer, sondern in gleicher Weise für Personen, denen ein obligatorisches Recht an einem Grundstück zustehe, auf das sich der Planungsträger den Zugriff sichere (s. BVerwG, Urteil vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 -, NVwZ 1998, 504).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis eines Pächters von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet gegen einen Flurbereinigungsbeschluss mit der Begründung bejaht, die Unternehmensflurbereinigung wirke sich gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet enteignend aus, soweit sie infolge der Beschaffung von Land für das Unternehmen und der Verteilung des Landverlustes auf den Kreis der am Verfahren beteiligten Eigentümer ihr bisheriges Pachtland verlören (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047).

  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Möge auch eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen oder zumindest seine Rechtsstellung in einem Räumungsprozess verbessern, so handele es sich hierbei für den Mieter doch nur um mittelbare Folgen der Nutzungsuntersagung, die zur möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht ausreichten (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris zur fehlenden Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einen anderen Prüfer zu bestellen; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 27. Mai 2019 - 5 K 1361/18.NW - zur fehlenden Klagebefugnis einer Person, die in einem arzneimittelrechtlichen Erlaubnisverfahren des antragstellenden Arzneimittelherstellers nicht als sachkundige Person im Sinne des Arzneimittelrechts berücksichtigt wurde).

    Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art angenommen werden, wenn der Betroffene plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris; BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 -, juris).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Diese Anordnung, zu deren Erlass der Antragsgegner als zuständige Immissionsschutzbehörde trotz des Umstands, dass die Beigeladene ein Hoheitsträger ist, befugt war (vgl. für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24/01 -, BVerwGE 117, 1; s. auch Scheidler, UPR 2004, 253), entfaltet damit nur gegenüber der Beigeladenen eine unmittelbare Regelungswirkung.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36/13 -, NVwZ 2015, 1223).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art angenommen werden, wenn der Betroffene plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris; BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.
  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und

  • BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95

    Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des

  • VG Neustadt, 27.05.2019 - 5 K 1361/18

    Klagebefugnis des vom Arzneimittelhersteller als sachkundige Person benannten

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